Rund ums Essen
Ernährungsberatung Anja Pauli

Das macht DiätassistentInnen aus

DiätassistentInnen arbeiten multiperspektivisch. Unsere Grafik: „Das haben wir im Blick!“ zeigt, was kein Foto zum Ausdruck bringen kann.


Mehrwert von Ernährungstherapie und Diätetik

Die European Federation of the Associations of Dietitians (EFAD) hat ein Whitepaper formuliert, welches evidenzbasiert den therapeutischen, aber auch den ökonomischen und ökologischen Nutzen von DiätassistentInnen und Ernährungstherapie darstellt. 

https://www.vdd.de/diaetassistenten/  

Bezahlen die Krankenkassen eine Ernährungstherapie? 

Nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen erstatten Kosten für (meist bis zu 5 Termine) Ernährungstherapie ganz oder teilweise, wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit dafür festgestellt hat. 

Bei privat Versicherten kann ein Arzt Ernährungsberatung als IGEL-Leistung mit Ziffer 33 abrechnen, die Erbringung der Beratung kann er delegieren (bis zu 3 Termine). Besser sieht es für Beihilfeberechtigte aus, sie können bis zu 12 Gespräche erstattet bekommen. 

Wie muss die medizinische Notwendigkeit bescheinigt werden? 

Die Form der Bescheinigung ist nicht festgelegt. Es kann der Vordruck  

Ärztliche Verordnung
Aerztliche Verordnung.pdf (26.62KB)
Ärztliche Verordnung
Aerztliche Verordnung.pdf (26.62KB)


herunter geladen werden oder ein Privatrezept oder aber eine Überweisung verwendet werden.

Zusätzlich zu den kompletten Stammdaten bitte die Notwendigkeit einer Ernährungstherapie mit zugehöriger Indikation attestieren.

Belastet die Ernährungstherapie das Praxisbudget? 

Nein! Ernährungsberatungen und Diätberatungen sind nach §43 SGB nicht budgetrelevant. Ernährungsberatung zählt zu den "ergänzenden Leistungen für die Rehabilitation". 

  

Bei welchen Indikationen kann die Notwendigkeit bescheinigt werden? 

Bei vielen Indikationen sollten Ärzte ernährungstherapeutische Maßnahmenals zusätzliche Therapieoption in Betracht ziehen. Einige Beispiele:

  • Mangelernährung/Fehlernährung
  • metabolische Erkrankungen wie Übergewicht, Adipositas, Insulinresistenz, Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörungen,Gicht, Hyperurikämie, Osteoporose
  • Gestationsdiabetes
  • gastroenterologische Erkrankungen wie Fettleber, Leberzirrhose, Reizdarmsyndrom, chronische Obstipation oder chronische Diarrhoe, chronisch entzündliche Darmerkrankungen(Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa), Zöliakie
  • Essstörungen wie Magersucht, Bulimie, Essucht
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten(allergische Reaktionen auf Grundnahrungsmittel oder Laktoseintoleranz)
  • Niereninsuffizienz
  • Bluthochdruck, Herzinsuffizienz, koronare Herzerkrankungen
  • neurogene erkrankungen wie Multiple Sklerose
  • nach chirurgischen Eingriffen wie Tumorentfernung an Speiseröhre, Magen oder Darm
  • nach bariatrischen Operationen

Liegt bei Patienten eine Mukoviszidose oder seltene angeborene Stoffwechselstörung vor, können Vertragsärzte seit 2018 eine ambulante Ernährungstherapie zu Lasten der Krankenversicherung als Heilmittel verordnen. Sie nutzen dafür das entsprechende Formular für die Heilmittelverordnung.


Welche Kosten kommen auf den Patienten zu?

 

Mein Stundensatz beträgt 65,- €, je nach Erstattung durch die Krankenkasse bleiben Eigenanteile von 0,- - 25,- € je Termin von 60 Minuten. Da jede Krankenkasse unterschiedlich abrechnet, ist eine genaue Angabe leider nicht möglich. Kontaktieren sie mich um etwaige Besonderheiten beim Kostenträger vorab zu klären.  Eine Zuzahlungsbefreiung für die Rezeptgebühr entbindet leider nicht für den Eigenanteil der Ernährungsberatung.

E-Mail
Anruf
Karte